Tariftreue- und Vergabegesetz passiert erfolgreich den Wirtschaftsausschuss des Landtages

Arbeit und Wirtschaft

Das von SPD und Bündnis 90/ die Grünen in die parlamentarische Beratung eingebrachte Gesetz (Drs. 15/2379) wurde heute (14.12.11) zusammen mit zwei Änderungsanträgen mit den Stimmen auch der Fraktion Die Linke im Wirtschaftsausschuss „beschlossen“ und wird am 21. Dezember im Landtag in zweiter Lesung beraten.

Der gemeinsame Änderungsantrag (SPD, Grüne, Linke) regelt unter anderem, dass spätestens nach vier Jahren das Gesetz zu evaluieren ist. Das Gesetz soll an dem Monatsersten in Kraft treten, der auf den neunzigsten Tag nach der Verkündung des Gesetzes folgt.

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass NRW ein vorbildliches Tariftreue- und Vergabegesetz erhält, das u.a. einen vergabespezifischen Mindestlohn von 8,62 Euro vorsieht.

Hier geht es zum Antrag

 
 

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