Tariftreue – und Vergabegesetz in den Landtag eingebracht

Arbeit und Wirtschaft

Nachdem der Landtag bereits ein neues Landespersonalvertretungsgesetz beschlossen hat, wurde jetzt eine weitere Forderung der SPD (u.a. der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen) und des DGB NRW erfüllt:

Die Landesregierung brachte den Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes vor der Sommerpause in den Landtag ein. Für die SPD-Landtagsfraktion ist der ehemalige AfA-Landesvorsitzende und jetzige stellv. Fraktionsvorsitzende, Rainer Schmelzer, federführend.

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, Lohn – und Sozialdumping bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen zu unterbinden und soziale Mindeststandards vorzuschreiben.

Eine Verpflichtung von Maßnahmen zur Frauenförderung werden für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (ohne Auszubildende) und ab einem bestimmten –geschätzten- Auftragswert (für Bauleistungen ab 150.000 € und für die übrigen Leistungen ab 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) vorgeschrieben.

Für die Vergabe von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr wird die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge vorgeschrieben.

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bau- und Dienstleistungen (außer ÖPNV) gilt im Übrigen ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,62 € (Entgeltstufe 1 des TVÖD-Land).

Das Gesetz wird nach der Sommerpause weiter in den Ausschüssen des Landtages beraten und voraussichtlich im Herbst beschlossen.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre regulär beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Hier geht es zum Gesetzentwurf (Drucksache-Nr. 15/2379)

 
 

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