Am 21. Dezember hat der Landtag NRW das Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet und ein Kernstück des rot-grünen Koalitionsvertrags umgesetzt.
Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken stimmten für die Annahme des Gesetzes - die Fraktionen der CDU und FDP stimmten gegen den Entwurf.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Für die Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jetzt Mindeststandards vorgegeben, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie öffentliche Aufträge bekommen wollen. Öffentliche Auftrage dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Berschäftigten den einen Mindestlohn von 8,62 Euro zahlen, der jährlich vom Arbeitsministerium festgelegt wird.
Auch in anderen Bereichen werden öffentliche Aufträge nur erteilt, wenn die Unternehmen sich an Tarifverträge halten. Des Weiteren werden Leiharbeitnehmer den regulär Beschäftigten gleichgestellt, für Nachunternehmen gelten die selben Bedingungen wie für den Hauptauftragnehmer.
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