Kommunen werden ab 2018 dauerhaft finanziell entlastet

Landespolitik

Ab 2018 können die Kommunen mit weiteren dauerhaften finanziellen Hilfen vom Bund rechnen. Ihnen kommen dann jährlich rund fünf Milliarden Euro zugute. Grundlage ist die insbesondere auch auf Druck der nordrhein-westfälischen Landespolitik 2013 in den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zugesagte Entlastung der Städte und Gemeinden.

Im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel: Er beinhaltet eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, höherer Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Letztere wird vom Land NRW eins zu eins über die Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) an die Kommunen weitergegeben.

Jetzt hat die Landesregierung eine erste Berechnung der Entlastungen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vorgelegt. Diese soll den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit ab 2018 geben.

Hierzu erklären die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten Armin Jahl, Gerda Kieninger, Nadja Lüders und Guntram Schneider:

Dortmund bekommt insgesamt rund 43 Millionen Euro. Mit dem in Aussicht gestellten Geld kann die Stadt nun konkret kalkulieren und den Haushalt planen.

 
 

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